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Verkehrswarnung: Lage infolge der Grenzschließung zu Dänemark

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(ots) - Dänemark hat am heutigen Abend (13.03.2020) angekündigt, seine Grenzen zur Eindämmung des Corona-Virus zu schließen. Dies hat zur Folge, dass der Grenzübertritt nach Dänemark nicht mehr möglich sein wird. Ausgenommen hiervon sollen nur Personen sein, die dänische Staatsangehörige sind, nachweislich in Dänemark arbeiten oder im Rahmen der Güterbeförderung nach Dänemark tätig sind. Der touristische Grenzübertritt wird also nicht mehr möglich sein. Die Maßnahme soll am 14.03.2020 um 12:00 Uhr in Kraft treten und bis zum 13.04.2020 andauern (jetziger Stand!).

Aufgrund der Grenzschließung ist im grenznahen Bereich mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dies gilt für Straßenübergänge aber auch im Bereich des Hafens Puttgarden im Zuge der Vogelfluglinie. Im Nord-Bereich der BAB A7 gilt es, Gefahrenmomente infolge der Verkehrslage zu vermeiden.

Die Polizei rät daher davon ab in die Grenzregion zu reisen bzw. eine Reise nach Dänemark anzutreten. Der Autobahnverkehr wird im grenznahen Bereich abgeleitet und zurückgeleitet werden.

Rückfragen bitte an:

Torge Stelck Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein Landespolizeiamt Mühlenweg 166 24116 Kiel Telefon: +49 (0)431 160 61400 E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

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Datum: 13.03.2020 - 22:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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