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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit u.a. erhoben

ID: 2322468

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. März 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen

die deutsche und tunesische Staatsangehörige Omaima A.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Zudem ist sie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB), Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zulasten eines Kindes unter 14 Jahren (§ 233 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 232 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB a. F.), Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Omaima A. reiste im Januar 2015 mit ihren drei minderjährigen Kindern über die Türkei nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu leben. In der Türkei traf sie dabei - wie abgesprochen - mit ihrem damaligen Ehemann Nadar H. zusammen, der die Familie nach Syrien begleitete. Dieser hatte sich bereits im Dezember 2014 nach Syrien begeben.

Die Angeschuldigte war mit ihren Kindern anschließend zunächst in einem Frauenhaus des IS in Raqqa getrennt von ihrem damaligen Ehemann untergebracht. Später zog die Familie in Raqqa in eine gemeinsame Wohnung. Fortan führte Omaima A. den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der IS-Ideologie. Hierdurch ermöglichte sie ihrem damaligen Ehemann Nadar H., für die terroristische Vereinigung als Kämpfer tätig zu werden. Von dem IS erhielten sie sowohl für sich als auch für ihre Kinder monatliche finanzielle Zuwendungen. Im März 2015 übte die Angeschuldigte zudem die tatsächliche Gewalt über ein Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47 aus.





Zwischen Frühjahr und Sommer 2015 hielt Omaima A. ein 13-jähriges jesidisches Mädchen über einen nicht bekannten Zeitraum als Sklavin. Das Mädchen war zuvor von dem "Islamischen Staat" versklavt worden und der Angeschuldigten von einer Freundin vorübergehend zur eigenen Verwendung überlassen worden. Dabei handelte die Angeschuldigte entsprechend der Ideologie des IS. Hiernach sollte der jesidische Glaube ausgerottet werden. Zudem war aus Sicht des IS die Versklavung jesidischer Frauen religiös gerechtfertigt.

Nachdem ihr damaliger Ehemann Nadar H. im Frühjahr 2015 bei einem Luftangriff bei Kobane ums Leben gekommen war, erhielt die Angeschuldigte von dem IS eine Kondolenzzahlung in Höhe von 1.000 US-Dollar sowie eine Verdienstzahlung in Höhe von weiteren 310 US-Dollar. Wenige Monate später heiratete die Angeschuldigte - nach islamischem Recht - das höherrangige IS-Mitglied Denis C. Anschließend führte sie den mit ihm begründeten gemeinsamen Haushalt. Gegen Ende des Jahres 2015 sandte sie an zwei Personen E-Mails, in denen sie diesen jeweils nahelegte, sich der terroristischen Vereinigung anzuschließen und in deren Hoheitsgebiet auszureisen. Aufgrund von Streitigkeiten mit ihrem neuen Ehemann und um ihr erwartetes viertes Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, verließ Omaima A. schließlich das Territorium des IS. Anfang September 2016 kehrte sie mit ihren Kindern in die Bundesrepublik zurück.

Die Angeschuldigte wurde am 9. September 2019 festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 43 vom 10. September 2019).

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Markus Schmitt Staatsanwalt beim BGH Brauerstr. 30 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 8191-4100 Fax: 0721 8191-8492 E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 16.03.2020 - 11:36 Uhr
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