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Abbruch mit Ausbeutung: Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit

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(ots) - Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Inhaber einer Abbruchfirma aus der Metropolregion wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Fünf rumänische Bauarbeiter waren freiwillig bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg erschienen und hatten ausgesagt, dass sie über mehrere Monate hinweg mit und ohne Gewerbeanmeldung auf Baustellen der Firma gearbeitet hatten, ohne dafür eine Bezahlung zu erhalten. Arbeitsverträge hatten die Männer nicht - ihnen war lediglich mündlich ein monatlicher Lohn von 1.500 Euro zugesagt worden. Das Geld hatten sie in Teilzahlungen erhalten und zuletzt gar nicht mehr.

Nach aufwendigen Ermittlungen der Zöllner und deutschlandweiten Aufenthaltsermittlungen von Zeugen stand fest, dass insgesamt 20 Personen unterschiedlicher Nationalitäten von der Vorgehensweise betroffen waren.

Der Sozialversicherung entstand durch die Taten ein Schaden von über 200.000 Euro.

Der Beschuldigte wurde zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg Pressesprecherin Simone Tatay Telefon: 0911-9463-1154 E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 16.03.2020 - 12:32 Uhr
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