Verlust Reiserecht und Einzug in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Am Mittwochnachmittag, den 18. März 2020, kontrollierten Bundespolizisten einen polnischen Staatsangehörigen im Stadtgebiet Görlitz. Bei der Überprüfung des 41-Jährigen stellte die Streife einen offenen Vollstreckungshaftbefehl fest. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte gegen den Mann wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls Haftbefehl erlassen. Es ist noch eine Restfreiheitsstrafe von 340 Tagen offen. Des Weiteren wurde der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt des Polen festgestellt. Die Ausländerbehörde Görlitz ordnete im Oktober 2017 gegen den Betroffenen eine Wiedereinreisesperre an. Weil dieser dennoch in die Bundesrepublik eingereist war, wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU erstattet. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
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Datum: 19.03.2020 - 10:49 Uhr
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