Vreden - E-Scooter ohne Kennzeichen und ohne Versicherungsschutz
(ots) - Ein unfreiwilliges Ende nahm die Fahrt eines 20-Jährigen auf seinem E-Scooter in Vreden. Polizeibeamte kontrollierten den Vredener am Mittwochmittag an der Winterswijker Straße. Die Beamten stellten fest, dass kein Kennzeichen an dem Zweirad angebracht war und kein Versicherungsschutz bestand. Der Fahrer muss sich nun mit den Konsequenzen eines Strafverfahrens auseinandersetzen. Ein E-Scooter ist wegen seiner Betriebsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h grundsätzlich nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wer diese Folgen vermeiden möchte, sollte sich vor dem Kauf oder Gebrauch eines E-Scooter genau informieren - z.B. hier: www.polizei.nrw/e-scooter. Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht: www.gesetze-im-internet.de/ekfv/.
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Datum: 19.03.2020 - 11:53 Uhr
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