Erneut Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt
(ots) - Auch am Mittwoch, 18. März 2020, haben Polizeibeamte in mehreren Stadtteilen insgesamt vier Schließungen von Gastronomiebetrieben angeordnet. Zuvor hatten die Betreiber gegen Auflagen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen, die eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. So wurden um 23.44 Uhr in einem Café am Fersenbruch in Heßler 30 bis 40 Personen angetroffen, die Karten spielten und Wasserpfeifen rauchten. Gegen Mitternacht beendeten die Beamten eine private Geburtstagsfeier in einem Lokal an der Arminstraße in der Altstadt und forderten die Gastgeberin auf, das Geschäft abzuschließen. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Beamten gefertigt.
Die Polizei Gelsenkirchen wird fortlaufend kontrollieren, ob die Maßgaben der Landesregierung befolgt werden. Gegen alle Zuwiderhandlungen werden die Polizeibeamten konsequent vorgehen und bei erneut festgestellten Verstößen Strafanzeigen fertigen.
Alle Informationen zu bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Virus für die Stadt Gelsenkirchen finden Sie unter www.gelsenkirchen.de.
Alle Informationen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung NRW unter folgendem Link: www.land.nrw/corona.
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Datum: 19.03.2020 - 12:23 Uhr
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