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Das Hauptzollamt Dresden informiert / Postabfertigung von zu Hause als Alternative zur klassischen Abholung

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(ots) - Seit 01. Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich am Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Speziell in Zeiten der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere Sozialkontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus so zu hemmen.

Sollte die Paket- oder Briefsendung durch den Zoll angehalten worden sein, erhalten Empfänger nach wie vor eine Benachrichtigung der Deutschen Post AG. Nach Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Zollamt übersendet der Zoll eine Erklärung, die ausgefüllt zusammen mit den noch notwendigen Dokumenten an das Zollamt zurückgeschickt wird. Die Bezahlung der Einfuhrabgaben erfolgt dann mittels Banküberweisung.

Die Zollämter am Leipziger Flughafen, in Taucha, Dresden und Löbau sind weiterhin geöffnet und stellen die ordnungsgemäße Abfertigung des Warenverkehrs sicher.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden Pressestelle Maximilian Hempel Telefon: 0351 - 8161 - 1048 E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121226/4552278 OTS: Hauptzollamt Dresden

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Datum: 19.03.2020 - 14:58 Uhr
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