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Abstand halten - auch im Freien!

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(ots) - Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden in Rheinland-Pfalz Allgemeinverfügungen erlassen, die mit unvermeidbaren Einschränkungen für das öffentliche Leben einhergehen. Dazu gehört unter anderem, dass es derzeit keine Veranstaltungen oder Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen geben darf, weder in geschlossenen Räumen, noch im Freien. Das gilt auch für die Städte und Gemeinden in der Westpfalz.

Nicht alle haben diese Verhaltensregeln schon verinnerlicht: Weil sich im Kaiserslauterer Stadtpark am Mittwochnachmittag eine größere Menschenmenge - geschätzt mehr als 100 Personen - aufhielt, wurde die Polizei verständigt. Mit Lautsprecherdurchsagen wurden die Park-Besucher von den Polizeistreifen über die neue Regelung informiert und die Gruppen aufgefordert, die Grünanlage und den Spielplatz zu verlassen. Die meisten reagierten verständnisvoll auf die Bitte und gingen in unterschiedliche Richtungen davon. Lediglich eine Frau wollte die polizeiliche Maßnahme zunächst nicht akzeptieren. Die Polizisten klärten die Dame über die aktuelle Lage und die Risiken der Virusverbreitung auf und gaben ihr Empfehlungen mit auf den Weg, wie auch sie dazu beitragen kann, sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen.

Im Laufe des Nachmittags und Abends hatten es Polizeistreifen in der Westpfalz auch noch mit zwei privaten "Grill-Partys" in Kaiserslautern und Pirmasens zu tun, an denen mehrere Erwachsene und Kinder teilnahmen. Auch mit diesen Gruppen gingen die eingesetzten Polizeibeamten ins Gespräch und baten darum, zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten in der nächsten Zeit auf solche "Treffen" zu verzichten.

Ebenso mussten Polizisten eine Gruppe Jugendlicher, die sich auf einem Spielplatz im Kaiserslauterer Stadtteil Mölschbach getroffen hatten, auffordern, den Platz zu verlassen - mit dem Hinweis, sich auch nicht an anderer Stelle erneut zusammenzusetzen.

Die Polizei wird weiterhin die Vollzugsdienste der Kommunen bei der Umsetzung der Allgemeinverfügungen unterstützen und bei Streifenfahrten auf solche Menschenansammlungen achten. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügungen können Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz darstellen.





Alle können ihren Beitrag leisten, indem sie sich an die allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen halten, diese ernst nehmen und befolgen.

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Datum: 19.03.2020 - 15:22 Uhr
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