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Wieder zwei "Sprinter" aufgefallen

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(ots) - Am Mittwoch, 18.03.2020, führte der Verkehrsdienst der Polizei in Lüdenscheid auf der L 692 (BAB-Zubringer Lüdenscheid-Nord) zwischen 14:00 - 18:00 Uhr LKW-Kontrollen durch.

Insbesondere legten die Beamten besonderes Augenmerk auf die sog. "Sprinterklasse" - das sind geschlossene Kleintransporter, die sehr oft von Handwerkern, Kurierdiensten, aber auch von Altmetallsammlern benutzt werden. Diese LKW waren im Kreisgebiet in den letzten Wochen vermehrt durch technisch maroden und teilweise verkehrsgefährdenden Zustand aufgefallen.

Auch bei dieser gezielten Kontrolle ließ der erste "Sprinter" nicht lange auf sich warten. Um 14:45 Uhr wurde eine in Bochum wohnende Altmetallsammlerin angehalten. Ihr blauer Kleintransporter ließ schon äußerlich erahnen, wie die genauere technische Untersuchung enden würde. Die gesamte Karosserie war vom Rost zerfressen und die Handbremse funktionierte nicht. Der hinzugezogene Sachverständige stellte den verkehrsgefährdenden Zustand des Sprinters fest, insbesondere weil die gesamte Bremsanlage nicht ordnungsgemäß funktionierte. Der Deckel des Behälters für die Bremsflüssigkeit fehlte, sodass die Bremsflüssigkeit herausgeschwappt und der Behälter leer war. Die sofortige Stilllegung des Kleintransporters erfolgte. Die Fahrerin erwartet eine Anzeige mit einem Bußgeld über 210 EUR, den Halter eine über 300 EUR.

Um 16:35 Uhr wurde durch die Beamten ein in Recklinghausen zugelassener Sprinter eines rumänischen Altmetallsammlers angehalten. Auch hier wurde durch den hinzugezogenen Sachverständigen eine akute Verkehrsgefährdung festgestellt.

Durch die defekte Auspuffanlage strömten die heißen Abgase unter den Boden der Ladefläche, was bereits zum Schmelzen des Unterbodenschutzes geführt hatte. Da im Laderaum Kunststoff und brennbare Stoffe transportiert wurden, bestand akute Brandgefahr. Weitere 44 (!) Mängel führten dann ebenfalls zur sofortigen Stilllegung des Kleintransporters. In diesem Fall musste der Fahrer eine sofortige Sicherheitsleistung über 210 EUR hinterlegen.





Diese dient zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Dem Halter aus Recklinghausen wird per Post ein Bußgeldbescheid über 300 EUR zugestellt.

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Datum: 19.03.2020 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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