Das Hauptzollamt Dortmund informiert; Postabfertigung von Zuhause/Terminvereinbarung bei unaufschiebbaren Anliegen
(ots) - Seit 01. Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich am Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Speziell in Zeiten der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere Sozialkontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus so zu hemmen. Sollte die Paket- oder Briefsendung durch den Zoll angehalten worden sein, erhalten Empfänger nach wie vor eine Benachrichtigung der Deutschen Post AG. Nach Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Zollamt übersendet der Zoll eine Erklärung, die ausgefüllt zusammen mit den noch notwendigen Dokumenten an das Zollamt zurückgeschickt wird. Die Bezahlung der Einfuhrabgaben erfolgt dann mittels Banküberweisung. Die Zollämter Bochum, Flughafen (beim Zollamt Ost), Gelsenkirchen, Hagen, Lüdenscheid, Ost (Dortmund) und Siegen sind weiterhin geöffnet und stellen die ordnungsgemäße Abfertigung des Warenverkehrs sicher.
Angesichts der Corona-Situation werden die Beteiligten und Besucher gebeten, wenn möglich auf persönliches Erscheinen zu verzichten. Bei unaufschiebbaren Anliegen, wird darum gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Um Besucherkontakte zu reduzieren, können Anträge und Unterlagen (z.B. zur Steuerbegünstigung für schwerbehinderte Personen per Post oder E-Mail (KFZ-Steuer-Dortmund.hza-dortmund(at)zoll.bund.de)) übersandt werden.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Dienststellen finden Sie auf www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund Pressesprecherin Andrea Münch Telefon: 0231-9571-1030 E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de www.zoll.de
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Datum: 20.03.2020 - 09:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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