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Das Hauptzollamt informiert: Zollabfertigung der Postsendungen von zu Hause

ID: 2325123

(ots) - Die Zollämter, wie auch die Kfz-Steuer-Erhebungsstellen, sind weiterhin geöffnet. Vor dem Hintergrund der bestehenden Corona Pandemie werden die Beteiligten und Besucher gebeten, wenn möglich auf persönliches Erscheinen zu verzichten.

"Auf Grund des hohen Besucherverkehrs sind Zollämter potentielle Ansteckungsorte. Zur Risikominimierung ist es erforderlich den Besucherverkehr auf das notwendige Maß zu beschränken. Wir bitten daher allen Zollbeteiligten den Besuch eines Zollamts sofern möglich, vorher telefonisch anzukündigen und abzustimmen. Die Gesundheit der Beteiligten und meiner Beschäftigten hat oberste Priorität. Viele Dinge lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären", so die Leiterin des Hauptzollamts Karlsruhe, Dr. Ulrike Berg-Haas.

Für Paketempfänger besteht die Möglichkeit der Nutzung der nachträglichen Postverzollung der Deutschen Post AG und der Postabfertigung von zu Hause. Dabei können zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen auch mit einem Warenwert von über 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Dies gilt für private wie auch für gewerbliche Sendungen. Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite: www.zoll.de.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Dienststellen finden Sie ebenfalls auf www.zoll.de.Ebenso sollte die Barzahlung bei den Zollämtern und Kfz-Steuer-Erhebungsstellen vermieden werden. Eine Überweisung ist die derzeit sicherste und einfachste Methode.

In den örtlichen Behörden bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Standorte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird. In einem konkreten Fall würden Sie Informationen über Mitteilungen in regionalen Presseorganen sowie auf der Internetseite www.zoll.de erhalten.

Darüber hinaus werden die zuständigen Industrie- und Handelskammern durch die Hauptzollämter in Kenntnis gesetzt, die wiederum die entsprechenden Informationen an ihre Mitgliedsunternehmen steuern.





Zusatzinformation: Zum Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe gehören die Zollämter Baden-Baden, Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim mit seinem Zollservicepunkt Ludwigshafen sowie Pforzheim mit der Abfertigungsstelle Nagold. Die Kfz-Steuer-Erhebungsstellen sind in Karlsruhe und Mannheim.

Zollämter:

Baden-Baden 0721/1833-5030

Bruchsal 0721/1833-5130

Heidelberg 0721/1833-5230

Karlsruhe 0721/1833-5330

Mannheim 0721/1833-5430 Zollservicepunkt Ludwigshafen 0721/1833-5450

Pforzheim 0721/1833-5530 Abf.-Stelle Nagold 0721/1833-5580

Kfz-Steuer Erhebungsstellen:

Karlsruhe 0721/1833-2280

Mannheim 0721/1833-2275

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe Pressesprecherin Stephanie Henig Telefon: 0721/1833-1071 E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121249/4552689 OTS: Hauptzollamt Karlsruhe

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 20.03.2020 - 09:46 Uhr
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