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Pressemeldung vom 20.03.2020: Tag der Kriminalitätsopfer - Mittelhessische Polizei gibt Hinweise und klärt auf

ID: 2325531

(ots) - Kinder leiden mit bei Häuslicher Gewalt

Gewalt in Partnerschaften ist ein Thema, zu dem das Polizeipräsidium Mittelhessen am Tag der Kriminalitätsopfer informiert. Ein Großteil der Betroffenen spricht nicht darüber. Aus Scham, Angst und Unsicherheit schweigen viele Opfer und Betroffene. Gewalt in Partnerschaften ist keine Privatsache - sie ist eine Menschenrechtsverletzung. Das Leid der Kinder wird oftmals vergessen, wenn sie Gewalt im familiären Umfeld miterleben.

Eine repräsentative Studie des Bundesfamilienministeriums zeigt auf, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlebt hat. Häusliche Gewalt existiert quer durch alle Schichten, weder Bildung noch Status bieten Schutz. Auch Männer werden in Partnerschaften verletzt, auch Frauen werden gewalttätig. Formen und Ausmaß sind allerdings unterschiedlich.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt bezeichnet unabhängig vom Wohnsitz und der Tatörtlichkeit

die Gewalt in Partnerschaften -die aktuell bestehen -die sich in Auflösung befinden -die aufgelöst sind und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.

Welche Formen von Häuslicher Gewalt gibt es?

 Körperliche Gewalt Sämtliche Handlungen die Schmerzen erzeugen, wie z. B. schlagen, würgen, stoßen oder mit Gegenständen bewerfen  Sexuelle Gewalt Nötigung zu sexuellen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung  Psychische Gewalt Bedrohung, Beleidigung, Demütigung mit Worten, Verbot, Verwandte oder Bekannte zu besuchen, Drohung die Kinder wegzunehmen  Ökonomische Gewalt Finanzielle Gewalt, z. B. der Partner kontrolliert alle Ausgaben, der Frau wird eine Erwerbstätigkeit verboten

Leiden Kinder / Jugendliche unter häuslicher Gewalt?

Das Miterleben von familiärer Gewalt, ein Aufwachsen in einer gewaltgeprägten häuslichen Atmosphäre, ist immer auch eine Gefährdung des Kindeswohls. Der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist bereits dann gegeben, wenn Kinder die Gewalt hören. Mitunter müssen Kinder mit ansehen, wie ein Elternteil gegenüber dem Partner Gewalt ausübt.





Oft fühlen sich Kinder / Jugendliche für die häusliche Gewalt verantwortlich und quälen sich mit Schuldgefühlen. Sie trauen sich nicht über das Erlebte zu Hause zu sprechen. Die betroffenen Minderjährigen fühlen sich zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie wollen nicht nach außen tragen, was in ihrem engsten Umfeld passiert.

Welche Aufgabe hat die Polizei?

Bei Kenntnisnahme einer Straftat im häuslichen Bereich hat die Polizei im Interventionsprozess eine entscheidende Rolle. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages hat sie die Verpflichtung,

eine konsequente Strafverfolgung mit entsprechender Ermittlungsarbeit durchzuführen im Rahmen der Gefahrenabwehr der Täterin oder dem Täter zu verdeutlichen, dass das gewalttätige Handeln in der Gesellschaft nicht akzeptiert, sondern sanktioniert wird und das Opfer auf Hilfs- und Beratungsangebote sowie seine Opferrechte hinzuweisen kurze, einfühlsame Ansprache der Minderjährigen vor Ort und Aushändigung des Flyers "Zoff daheim" an Minderjährige ab lesefähigen Alter.

Dabei kann die Polizei keine Patentlösung anbieten und keine langjährig gewachsenen Partnerschaftsprobleme lösen, aber mittels entsprechender Rechtsvorschriften die Gewalt unterbrechen und Schutzmaßnahmen einleiten.

Was ist zu tun in einer Gefahrensituation?

Die Notrufnummer 110 ist und bleibt in einem akuten Notfall die erste Anlaufstelle. Opfer können auch eine Polizeistation vor Ort aufsuchen, um eine Strafanzeige zu erstatten. Während der Anzeigenaufnahme informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Geschädigte einer Straftat über ihre Rechte, über die Möglichkeiten der Opferentschädigung und über Hilfseinrichtungen. Die Hilfs- und Unterstützungsangebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen im Zusammenhang mit der Tat.

Häusliche Gewalt - Auch Sie können helfen?

Sie nehmen beispielhaft Poltern und Schreie aus der Nachbarwohnung wahr. Eine Gewalthandlung ist eine Straftat, egal wo und zwischen wem sie ausgeübt wird. Sie müssen also nicht fürchten sich in eine Privatangelegenheit einzumischen. Vertrauen Sie ihrem Bauchgefühl und rufen Sie die Polizei.

Haben Sie einen Verdacht sprechen sie die Betroffene an und bieten Unterstützung an z. B. den Kontakt zu einer Beratungsstelle herzustellen. Selbst wenn die Person aus Scham alles abstreitet, mit ihrem Angebot haben Sie vielleicht einen Denkprozess in Gang gesetzt.

Bei ihrem Handeln sollten Sie sich nicht selbst gefährden. Vermeiden Sie grundsätzlich eine direkte körperliche Nähe zur gewalttätigen Person. Ihre eigene Sicherheit steht immer an oberster Stelle.

Stellen Sie sich der Polizei als Zeugin bzw. Zeuge zur Verfügung. IHRE Zeugenaussage ist ein wichtiger Beitrag, um dem Opfer zu seinem Recht zu verhelfen.

Nützliche Links/Anlaufstellen:

www.polizei-beratung.de Opferinformationen zu wichtigen Kriminalitätsphänomenen, Hinweise zum Ablauf eines Strafverfahrens

www.infovictims.de Anschauliche Darstellung der Abläufe und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren

www.odabs.de Bundesweiter Überblick über Hilfsangebote

www.hilfetelefon.de Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

www.frauenhaeuser-hessen.de Frauenhäuser Hessen bietet hilfesuchenden Frauen, Fachkräften und anderen unterstützenden Personen die Möglichkeit, sich umfassend und aktuell über die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Hessen zu informieren.

https://www.lks-hessen.de/themen/kinder Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt vom Hessischen Ministerium der Justiz

www.gewalt-ist-nie-ok.de Hinweis: Seite von der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - BIG e. V. Kinder und Jugendliche finden unter der Webadresse ein umfassendes Informationsangebot zu häuslicher Gewalt. Die Website wendet sich sowohl an direkt Betroffene, in deren Familie Häusliche Gewalt vorkommt, als auch an Kinder und Jugendliche, in deren Freundeskreis dies geschieht.

Tag der Kriminalitätsopfer - 22. März 2020

Seit 1991 macht der Weiße Ring mit dem Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden.

Das Polizeipräsidium Mittelhessen beschäftigt besonders geschulte Kolleginnen und Kollegen, die Sie über die Möglichkeiten von Hilfsangeboten informieren.

Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.

Opferschutz im Polizeipräsidium Mittelhessen https://k.polizei.hessen.de/845395614

"Häusliche Gewalt" - Ansprechpartner in Mittelhessen https://k.polizei.hessen.de/408476433

Bitte beachten Sie: Die Ansprechstellen werden von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten betreut, welche grundsätzlich verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat, Ermittlungen einzuleiten (§ 163 StPO).

Die hier aufgeführten Ansprechpartner sind nicht rund um die Uhr im Dienst! Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie bitte den Notruf 110.

Mehr finden Sie dazu im Internet auf der Seite der mittelhessischen Polizei unter: https://k.polizei.hessen.de/775556414

Jörg Reinemer Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen Telefon: 0641-7006 2040 Fax: 0611-327663040

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei Instagram: https://instagram.com/polizei_mh

E-Mail: pressestelle.ppmh(at)polizei.hessen.de oder http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/4553298 OTS: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen

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Datum: 20.03.2020 - 15:37 Uhr
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