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(St. Georgen im Schwarzwald) Vergehen gegen das Infektionsschutzgesetz durch unzulässigen Betrieb einer Gaststätte (22.03.2020)

ID: 2325982

(ots) - Fluchtartig verließen etwa 15 bis 20 Gaststättenbesucher eine Pizzeria im Rosenweg, nachdem Polizeibeamte des Polizeireviers St. Georgen in der Nacht zum heutigen Sonntag gegen 00.30 auf den Gaststättenbetrieb aufmerksam wurden, zur Durchführung einer Gaststättenkontrolle an der verschlossenen Zugangstüre klopften und die Gaststätte betraten.

Der 34-jährige Gastwirt versuchte noch mit der Erklärung, er habe nur Besuch wegen eines Todesfalles in der Familie, das Betreten durch Polizeibeamte zu verhindern.

Die Überprüfung führte zur Feststellung des Gaststättenbetriebes und der gröblichen Verletzung der Bestimmungen der Corona-Verordnung der Landesregierung. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Da die Tathandlung gegen die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers spricht, wird die Polizei die getätigten Feststellungen an die zuständige Gewerbehörde und an die zuständige Gaststättenbehörde berichten.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1015 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 22.03.2020 - 13:51 Uhr
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