Verstöße gegen Allgemeinverfügung der Stadt - Polizei schreibt etliche Strafanzeigen
(ots) - In der Zeit von Sonntagmorgen, 22. März 2020, bis Montagmorgen, 23. März 2020, hat die Polizei wieder etliche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen festgestellt. Zwölf Mal mussten Beamten Personengruppen von mehr als zwei Personen auflösen. Zu allen festgestellten Verstößen fertigten die Polizeibeamten Strafanzeigen.
Für einen 36-jährigen Gelsenkirchener und dessen 34-jährige Ehefrau endete eine Geburtstagsfeier mit sieben Personen in Bulmke-Hüllen im Polizeigewahrsam. Sie waren einem Platzverweis der Beamten nicht nachgekommen und hatten sich uneinsichtig und zunehmend aggressiv gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurden sie in Gewahrsam genommen.
Aus gegebenem Anlass appelliert die Polizei Gelsenkirchen erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: Mit Uneinsichtigkeit und ignorantem Egoismus gefährden Sie nicht nur sich selbst, Sie gefährden auch die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt! Also halten Sie sich bitte an die bestehenden Allgemeinverfügungen der Stadt Gelsenkirchen! Die Polizei wird sämtliche Verstöße gegen die bestehenden Regeln konsequent verfolgen!
Wir sind draußen weiter für sie unterwegs, leisten Sie bitte Ihren Beitrag und bleiben Sie für uns alle zuhause!
Alle Informationen zu bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Virus für die Stadt Gelsenkirchen finden Sie unter www.gelsenkirchen.de.
Alle Informationen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung NRW unter folgendem Link: www.land.nrw/corona.
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Polizei Gelsenkirchen Thimo Mallon Telefon: 0209-365-2012 E-Mail: thimo.mallon(at)polizei.nrw.de https://gelsenkirchen.polizei.nrw
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Datum: 23.03.2020 - 09:44 Uhr
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