Landkreis Lörrach: Maßnahmen der Polizei in Zusammenhang mit Zusammenkünften von Personengruppen
(ots) - Am vergangenen Wochenende ging die Polizei etwa 30 Meldungen und Verstößen gegen die aufgrund des Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassenen "Corona-Verordnung" nach. Im gesamten Landkreis Lörrach wurden Treffpunkte und Hinweise überprüft. In der überwiegenden Anzahl der Meldungen handelte es sich um Gruppen von 4-10 Personen. Meistens handelte es sich jedoch um Familien oder die Gruppen hatten sich vor Eintreffen der Polizei bereits entfernt. Die größte festgestellte Gruppierung von etwa zehn Personen traf sich am Samstag, 21.03.20, gegen 15.30 Uhr, beim Kesselhaus in Weil am Rhein. Nach dem Aussprechen von Platzverweisen unter Androhung weiterer Maßnahmen gingen die Personen in verschiedene Richtungen davon. Zwei junge Männer wurden Sonntag, 22.03.20, gegen 03.40 Uhr, auf einem öffentlichen Spielplatz in Lörrach angetroffen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass ein 20-jähriger Mann eine Schreckschusswaffe mitgeführt hatte, mit der er zuvor offenbar auch geschossen hatte. Er wird wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt, ebenso wegen Verstoßes gegen das IfSG . Weiterhin wurde bei den Überprüfungen drei Gaststätten im Wiesental (Zell, Todtnau und Maulburg) festgestellt, welche trotz Verbotes geöffnet hatten. Weiterhin wurde ein Frisörgeschäft in Weil am Rhein geschlossen. Gegen die Inhaber wurden Ermittlungen eingeleitet. Aus Todtnau wurde am Samstag ein Aufruf zu einer Facebook-Party gemeldet. Die Polizei konnte den Verfasser des Aufrufes ermitteln. Eine mögliche Strafbarkeit des Aufrufes wird geprüft. Ganz überwiegend trafen die Polizeibeamten allerdings auf großes Verständnis innerhalb der Bevölkerung für die Maßnahmen zum Schutz des Allgemeinwohls.
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Datum: 23.03.2020 - 13:00 Uhr
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