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ZOLL: Warenabfertigung hat oberste Priorität

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(ots) - Wie alle Zollstellen in Deutschland stellen auch die Zollämter im Bereich des Hauptzollamts Ulm während der Corona-Krise die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sicher. Es bestehen Konzepte, die die Abfertigung von Waren auch bei eingeschränktem Einsatz des Personals gewährleisten. Zu beachten ist insbesondere, dass persönliche Kontakte so wenig wie möglich stattfinden sollen.

Unternehmen setzen sich daher bitte für Abfertigungsmaßnahmen zunächst telefonisch/per E-Mail mit den Zollämtern in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen.

Gleiches gilt für private Empfänger von Postsendungen. Diese sollen nach Möglichkeit die Abfertigung von zuhause beantragen.

Die Kontaktstellen für die Kraftfahrzeugsteuer bleiben besetzt; auch hier wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.

Aushänge an den Dienststellen weisen auf diese Einschränkungen hin.

Der Zoll wird auch weiterhin seine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, Kontrollen durchführen und Ermittlungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität aufrechterhalten.

Zu den steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen (Stundungen, Vollstreckungsaufschub, Vorauszahlungen etc.) hält der Zoll ebenfalls Informationen in Internet auf www.zoll.de bereit; außerdem auch zur Herstellung von Desinfektionsmitteln durch Apotheken.

Für Fragen stehen die Zolldienststellen zur Verfügung. Außerdem stellen die Industrie- und Handelskammern auf ihren Internetseiten Informationen für Unternehmen zur Verfügung. Über Reisebeschränkungen informiert die Bundespolizei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Ulm Pressesprecher Hagen Kohlmann Telefon: 0731-9648-1009 E-Mail: presse.hza-ulm(at)zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121264/4554646 OTS: Hauptzollamt Ulm

Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 23.03.2020 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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