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Polizei sieht sich gezwungen, gegen Einzelne Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz einzuleiten - die Mehrzahl der Menschen handelt jedoch vernünftig

ID: 2326693

(ots) - Zunächst vorweg: die Mehrzahl der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz handeln vernünftig und leisten den Vorgaben der CORONA-Verordnung mit ihren seit dem Wochenende nochmals intensivierten Einschränkungen und Auflagen für jedermann folge, auch wenn diese teils massiv in die Gestaltung des täglichen Lebens eingreifen.

Dafür ein ganz besonderes und herzliches "Dankeschön" Ihrer Polizei an all die Vernünftigen, die sich einschränken, die sich an die Vorgaben der CORONA-Verordnung und an die städtischen Allgemeinverfügungen halten!

Und dennoch gibt es einzelne, die es immer noch nicht verstanden haben, die immer noch sich selbst, andere und so die Allgemeinheit gefährden und die Verbreitung des CORONA-Virus forcieren. So mussten Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Konstanz bei ihren zahlreichen Kontrollen und Überprüfungen, auch zusammen mit den kommunalen Ordnungsdiensten und mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei im Zeitraum von Sonntagmorgen bis Montagmorgen insgesamt 28 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zur Anzeige bringen. Davon mussten 14 Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei den verbleibenden sieben Verstößen leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein. Die festgestellten Zuwiderhandlungen gegen die CORONA-Verordnung und bestehende Allgemeinverfügungen waren vorwiegend in den Innenstädten von Konstanz und Tuttlingen zu verzeichnen. In den meisten Fällen waren es Personengruppen, die sich nicht an die vorgegebene Zahl "maximal zwei Personen im öffentlichen Raum" (mit Ausnahme Angehörige im selben Haushalt) gehalten hatten. Aber auch nicht geschlossene Gaststätten konnten die Beamten feststellen.

Zudem führten die Einsatzkräfte zahlreiche Sensibilisierungsgespräche mit angetroffenen Bürgerinnen und Bürgern durch, um diese nochmals auf die derzeit geltenden Hygienestandards im Sinne eines großräumigen Abstandes zueinander hinzuweisen.





Um erneut darauf hinzuweisen: die CORONA-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des CORONA-Virus und die erlassenen Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetzt sind geltendes Recht zum Schutze letztendlich von Menschenleben. Verstöße dagegen sind keine Bagatelldelikte, sondern rechtswidrige Taten und können mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden.

Die detaillierten Regeln der aktuellen CORONA-Verordnung mit den neusten Ergänzungen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/press e/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreit ung-des-coronavirus/

Nochmals an die wenigen, die es noch nicht verstanden haben: "Zwingen Sie durch Ihr Verhalten nicht die eingesetzten Beamten, die Behörden und die Justiz gegen Sie vorgehen zu müssen, Sie mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen oder gar mit Haftstrafen belegen zu müssen! Schützen Sie durch Ihr vernünftiges Verhalten sich selbst, Ihre Familie und letztlich uns alle und helfen Sie so Ihrer Polizei und auch allen anderen, die in die Bekämpfung der Pandemie eingebunden sind."

Weiterhin auf Ihr Verständnis und Ihr vernünftiges Handeln hoffend,

Ihr Polizeipräsidium Konstanz

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1012 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4554842 OTS: Polizeipräsidium Konstanz

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.03.2020 - 16:03 Uhr
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