Verstoß gegen die Allgemeinverfügung eines Gaststättenbetreibers in Varel - Polizei leitet Verfahren ein
(ots) - In den vergangenen Tagen hatten sowohl die Kommunen als auch die Polizei ihre Kontrollen angekündigt und die damit zusammenhängende Konsequenz deutlich gemacht.
So erhielt die Polizei Varel am vergangenen Wochenende Kenntnis von einer Bürgerin, die mehrere Personen in einer Gaststätte beobachtete und die gemeinsam an einem Tisch sitzen und speisen würden- Die benachrichtigen Polizeibeamten konnten bei ihrem Eintreffen die Beobachtungen der Zeugin bestätigen. In der Gaststätte befanden sich tatsächlich mehrere Personen und der in der Allgemeinverfügung geforderte Mindestabstand von zwei Metern war deutlich unterschritten.
Der Betreiber wurde aufgrund der aktuellen Lage hinsichtlich einer Infektionsgefahr durch das Virus "Covid-19 / SARS-CoV-2" über den Straftatbestand des Infektionsschutzgesetzes informiert, außerdem gebeten, den Betrieb gemäß Verordnung (Sitzgelegenheiten) umgehend einzustellen bzw. auf die, in der Allgemeinverfügung notwendigen Rahmenbedingungen, anzupassen.
Dieser Anordnung kam er umgehend nach, jedoch leiteten die Beamten gegen den Betreiber ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein.
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Datum: 23.03.2020 - 17:19 Uhr
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