OH-Malente-Sieversdorf / Hinweis zur Kieskuhle zw. Sieversdorf und Malkwitz an der Kreisstraße 1
(ots) - Es gibt seit Jahren Beschwerden über Crossfahrer und Wildcamper im Bereich der Kieskuhle neben der Kreisstraße 1 zwischen Sieversdorf und Malkwitz. Zum Beginn einer "möglichen Saison" für Ausflügler und nicht berechtigten Nutzern des Kiesgrubengeländes möchte die Polizei nachfolgende Hinweise geben:
Die Grundeigentümer sind nicht damit einverstanden, dass das Gelände unberechtigt befahren wird, sie haben sich die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hausfriedens-bruch vorbehalten. Unnützes Hin- und Herfahren stellt mindestens einen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz dar (Unzulässiger Lärm). Darüber hinaus sind große Teile des Geländes als Biotop eingestuft, ein Befahren dieser Geländeteile sind Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen. Das unerlaubte Zelten und Campen und auch der hinterlassene Müll stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Die Polizei wird konsequent festgestellte Verstöße verfolgen.
Bitte respektieren und achten Sie die Besitzverhältnisse sowie die naturschutz- und umweltschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
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Datum: 24.03.2020 - 08:41 Uhr
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