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Zoll gelingt Schlag gegen den internationalen, illegalen Handel von Arznei- und Dopingmitteln

ID: 2326857

(ots) - Zoll stellt 600 kg Arznei- und Dopingmittel-Wirkstoffe, 1,3 l flüssige Doping-Wirkstoffe sowie 8.756 Ampullen und 1.200 Tabletten konsumfertiger Dopingmittel sicher;

- 3 Untergrundlabore enttarnt - europaweite Ermittlungen in 125 Fällen - davon 27 Ermittlungsverfahren in Deutschland

Ein großer Schlag gegen den internationalen illegalen Handel von Arznei- und Dopingmittel ist dem Zoll in Frankfurt am Main gelungen. Fahnder stellten etwa 600 kg Arznei- und Dopingmittel sowie 1,3 l flüssige Dopingmittel-Wirkstoffe sicher, daneben konsumfertige 8.756 Doping-Ampullen und 1.200 Tabletten. Zudem konnten bundesweit drei Untergrundlabore zur illegalen Herstellung von Dopingmittel ausgehoben werden.

Beamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main hatten im September 2019 in zwei aus Hongkong stammenden Sammelsendungen mehr als einhundert Päckchen und Pakete mit Substanzen festgestellt, die gegen das Arzneimittel- oder Anti-Dopinggesetz verstoßen. Diese Sendungen sollten über eine Spedition im Rhein-Main-Gebiet an verschiedene Empfänger sowohl in Deutschland als auch in 16 weitere europäische Länder versendet werden. Durch diese Vorgehensweise wäre innereuropäischer Warenverkehr vorgetäuscht worden, um so weitere Zollkontrollen in den Bestimmungsländern zu umgehen.

Unter der Sachleitung der Frankfurter Staatsanwaltschaft leitete das Frankfurter Zollfahndungsamt 27 Ermittlungsverfahren gegen deutsche Tatverdächtige - und in 98 Fällen gegen ausländische Beschuldigte ein. Die Ermittlungsverfahren in Deutschland wurden von den jeweils örtlich zuständigen Zollfahndungsämtern übernommen. Aufgrund der hier erlangten Erkenntnisse konnten bisher drei illegale Untergrundlabore zur Herstellung von Dopingmitteln ausgehoben werden (u.a. in Marl /NRW (PM des ZFA Essen vom 16.10.2019) und Kreis Göppingen/BW (PM des ZFA Stuttgart vom 11.11.2019).

Die Ermittlungsverfahren gegen ausländische Beschuldigte wurden den Strafverfolgungsbehörden in den jeweiligen Ländern angedient. Ergebnisse hierzu liegen uns nicht vor.





Zusatzinformation

Sammelsendungen beinhalten mehrere einzelne Postsendungen, die zunächst an eine Lieferadresse gerichtet sind. Dieser Empfänger versendet anschließend die einzelnen Sendungen (als Dienstleistung) an die eigentlichen Empfänger. Im vorliegenden Fall waren die aus Hongkong angelieferten Päckchen und Pakete bereits mit dem deutschen Absenderaufkleber der Spedition versehen.

Das Zollfahndungsamt (ZFA) Frankfurt am Main ist eines von acht ZFÄ in Deutschland. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie zwölf angrenzende Landkreise aus den benachbarten Bundesländern.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. Pressesprecher Hans-Jürgen Schmidt Telefon: 069 50775 133 E-Mail: Presse(at)zfaf.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116258/4555152 OTS: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.

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Datum: 24.03.2020 - 09:05 Uhr
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