Mannheim: Reaktion auf sogenannte "Corona-Partys" und geöffnete Lokale - Zeitnahe Anträge auf Erlass von Strafbefehlen
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Mannheim Anträge auf Erlass von Strafbefehlen gegen bislang zwei Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Infektions-schutzgesetz gestellt.
Beantragt wurden Geldstrafen über 9.600,- Euro und 12.000,- Euro gegen Gastwirte welche entgegen der CoronaVO der Landesregierung ihre Gaststätten nicht geschlossen hatten.
Das Polizeipräsidium Mannheim hat darüber hinaus bereits eine Vielzahl weiterer Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, u.a. auch gegen das Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen vorgelegt.
Die Strafanzeigen werden kurzfristig bearbeitet. Soweit hinreichender Tatverdacht besteht, wird umgehend öffentliche Klage erhoben werden.
Die Ermittlungen in diesen Fällen werden durch die Staatsanwaltschaft Mannheim, Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren sowie Ermittlungsbeamte/ Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Mannheim geführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Norbert Schätzle Telefon: 0621 174-1102 E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 24.03.2020 - 17:33 Uhr
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