Unfallflucht vermeiden
(ots) -
Alles richtig gemacht hat am Dienstagmittag ein älterer Herr nach einem Parkrempler auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes. Beim Ausparken war er rückwärts mit seinem PKW gegen einen anderen Wagen gestoßen. Der Schadensverursacher versuchte im Markt den Halter des beschädigten Fahrzeuges ausfindig zu machen, veranlasste sogar eine entsprechende Lautsprecherdurchsage. Anschließend befestigte er einen schriftlichen Hinweis an dem Auto des Geschädigten. Da dieser durch Wind oder Regen verloren gehen könnte, verständigte er auch noch die für den Unfallort zuständige Polizeidienststelle. Bei dieser meldete sich dann auch kurz darauf der gesuchte PKW-Besitzer und erhielt zur Schadensregulierung die Daten des Unfallverursachers. So ging alles seinen geordneten Weg. Durch die Verständigung der Polizei war den Pflichten eines Unfallbeteiligten Genüge getan. |pilek-AH
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Datum: 25.03.2020 - 09:29 Uhr
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