Pinneberg - Verkehrsunfall mit Flucht / Polizei stellt bei Tatverdächtigem Alkoholeinfluss fest
(ots) - Am Dienstag, den 24. März 2020, ist es in Pinneberg zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht gekommen. Im Rahmen der Fahndung überprüfte die Polizei einen Tatverdächtigen. Ein Atemalkoholtest ergab 1,17 Promille.
Gegen 15:30 Uhr meldeten Zeugen der Polizei, dass ein PKW Dodge in der Saarlandstraße mit einer Straßenlaterne kollidiert sei. Anschließend sei das Fahrzeug geflüchtet und habe dabei auch eine rote Ampel ignoriert. Polizeibeamte stellten das gesuchte Fahrzeug im Pinneberger Stadtgebiet fest. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von 1,17 Promille. Die Beamten ordneten daraufhin eine Blutentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des 43-Jährigen aus dem Kreis Pinneberg.
Gegen ihn ermittelt nun das Polizeirevier Pinneberg wegen des Verdachts des der Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Rotlichtverstoßes.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg
Steffen Büntjen Telefon: 04551-884-2024 Handy: 0160-93953921 E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4556352 OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.03.2020 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2327583
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pinneberg - Verkehrsunfall mit Flucht / Polizei stellt bei Tatverdächtigem Alkoholeinfluss fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).