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Landrat Müller: "Polizei setzt Kontaktverbote konsequent durch"

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(ots) - (mb) Die seit Montagmorgen geltenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung werden im Kreis Paderborn weitestgehend eingehalten. So die erste Bilanz der Kreispolizeibehörde. Größere Menschenansammlungen sind nicht festgestellt worden. Ein Dutzend laut der neuen Verordnung bußgeldbewehrte Verstöße wurden von der Polizei am Montag und Dienstag angezeigt. Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz fielen nicht auf.

Der Leiter der Kreispolizeibehörde, Landrat Manfred Müller, bedankt sich ausdrücklich für die große Gemeinschaftsleistung und warnt Ignoranten: Müller: "Danke an alle, die sich an die jetzt geltenden Verbote halten und damit wesentlich zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Die wenigen Unbelehrbaren, die gegen diese Gesetze verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen."

Als Straftaten werden vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Ansammlungen bzw. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit mit mehr als zehn Personen sowie Verstöße gegen das Verbot der Durchführung von Veranstaltungen/Versammlungen verfolgt. Die Taten können mit Geldbußen oder zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren, Freiheitsstrafe bestraft werden. Alle anderen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung werden mit Bußgeldern ab 200 Euro aufwärts geahndet. Die Polizeistreifen achten kreisweit auf Menschenansammlungen und unterstützen die Ordnungsämter bei der Kontrolle von öffentlichen Flächen, Lokalen und Geschäften.

Rund 40 Einsätze mussten Polizistinnen und Polizisten am Montag und Dienstag im Zusammenhang mit der Pandemie abarbeiten. An einigen Orten fielen drei bis sechs Personen auf, die sich nicht an das Verbot für "Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen" hielten. Bis auf einen Fall folgten alle Angetroffenen den Platzverweisen der Einsatzkräfte. Viele gemeldete Ansammlungen hatten sich noch vor Eintreffen der Polizei aufgelöst. In einem Fall mussten die Beamtinnen und Beamten eine Kindergeburtstagsfeier mit etwa 15 Personen auflösen.





Bei den Kontrollen zur "Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem "Coronavirus" fiel auch ein Lokal auf, in dem drei Personen angetroffen wurden und aufgrund des Inventars der Verdacht auf illegales Glückspiel festgestellt wurde. Diesbezüglich erstattete die Polizei eine Strafanzeige. Wegen eines Streits um den Sicherheitsabstand in einem Supermarkt, bei dem ein Kunde einen anderen Kunden direkt anhustete, ist eine Anzeige wegen Nötigung erstattet worden.

Landrat Müller fordert die Bevölkerung zum Mitmachen auf: "Auf die kommenden Wochen kommt es jetzt an. Es gilt das Virus nicht weiter zu verbreiten. Wir müssen Verhältnisse wie in italienischen Kliniken vermeiden. Daran können und müssen wir alle gemeinsam mitwirken."

Alle Informationen zur Coronaschutzverordnung sowie der aktuelle Straf- und Bußgeldkatalog sind im Internet eingestellt: https://polizei.nrw/corona-virus .

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Datum: 25.03.2020 - 14:10 Uhr
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