200326-1: Shisha-Baröffnete trotz Verbot - Bergheim
(ots) - Der Betreiber einer Shisha-Bar ließ Kunden über den Hintereingang in seine Bar. Am Mittwoch (25. März) gegen 21:00 Uhr fiel einem Zeugen Bewegung in einer Shisha-Bar auf der Köln-Aachener-Straße auf. Immer wieder öffnete sich die Hintertür des Geschäftes, um Personen hineinzulassen. Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten mehrere Personen in der Bar angetroffen werden. Nach einer Personalienfeststellung fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da der Verdacht bestand, dass der Inhaber die Coronaschutzverordnung missachtete. Für einen derartigen Verstoß sieht die neue Rechtsverordnung eine Geldbuße von 5000 Euro vor, die durch die Ordnungsbehörde verhängt wird. (akl)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4557106 OTS: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.03.2020 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2328056
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200326-1: Shisha-Baröffnete trotz Verbot - Bergheim"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).