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Grenzschließungen zu Luxemburg

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(ots) - Mit Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Luxemburg beschränkt und nur noch an festgelegten Übergängen zulässig. Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen in Wincheringen, Wellen, Wasserbilligerbrück, Mesenich, Echternacherbrück, Roth und Dasburg. Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert. Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr u. a. gelten natürlich weiterhin. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen. Alle wichtigen Informationen zu den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen finden Sie hier: s.rlp.de/dzAqW.

Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen ab sofort beidseitig sperren.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0 E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117701/4557674 OTS: Polizeipräsidium Trier

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Datum: 26.03.2020 - 16:19 Uhr
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