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Borken - ohne Versicherungsschutz unterwegs

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(ots) - Mit einem Motorroller mit ungültigen grünen Kennzeichen war am Donnerstagmittag ein 52-Jähriger in Borken unterwegs. Polizeibeamte stoppten den Fahrer an der Borkenwirther Straße. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass und weist darauf hin, dass mit dem 1. März ein neues Versicherungsjahr begonnen hat. Wer ein entsprechendes Fahrzeug fährt, sollte seine Versicherung deshalb rechtzeitig aktualisiert haben - und über ein schwarzes Versicherungskennzeichen verfügen, das nun gültig ist. Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell hohe Sachschäden oder Personenschäden entstehen. Unter anderem folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen: - Mofas (25 km/h) und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. - E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. - Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis maximal 45 km/h. - Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken Nadine Hermeling Telefon: 02861 900 2202 https://borken.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/4558385 OTS: Kreispolizeibehörde Borken

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Datum: 27.03.2020 - 13:13 Uhr
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