Ingewahrsamnahme wegen fortgesetztem Hausfriedensbruch
(ots) - Eine 62-jährige Frau aus Trier, die am 19.03.2020 aus der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken - wo sie wegen eines Diebstahls eingesessen hatte - entlassen worden war, hat die Polizeiinspektion in den zurückliegenden Tagen fast täglich beschäftigt. Bereits in der Nacht zum 20. März fiel sie das erste Mal auf, weil sie orientierungslos in der Fußgängerzone umherlief. Am späten Abend desselben Tages folgte ein Wutausbruch am Hauptbahnhof, wo sie gegen die Glasscheiben des geschlossenen Bahnhofsgebäudes schlug, weil sie nicht mit dem Zug nach Hause fahren konnte. Am Folgetag klingelte sie mitten in der Nacht bei einem Wohnungsinhaber in der Hofenfelsstraße, weil ihr kalt war. Als ihr der Einlass verweigert wurde, schrie sie laut herum, weshalb sie zum ersten Mal in Gewahrsam genommen wurde. Wiederum einen Tag später suchte sie sich den Vorraum einer Bankfiliale in der Innenstadt als Schlafplatz aus, was alsbald bemerkt wurde, beim zweiten Mal in ein Hausverbot mündete und schließlich wegen fortgesetztem Ignorieren des Betretungsverbots zu fünf Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs führte. Beim letzten Polizeieinsatz (27.03.2020 gegen 06:30 Uhr) wegen Hausfriedensbruchs im besagten Bankgebäude wurde die Frau zum zweiten Mal in Gewahrsam genommen und gegen 11:00 Uhr in den Zug nach Trier gesetzt. Die Kosten für die Fahrkarte der mittlerweile Mittellosen wurden vom Sozialamt der Stadt getragen. | pizw
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Datum: 27.03.2020 - 13:17 Uhr
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