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Gronau - Berauscht gefahren

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(ots) - Gleich dreimal stellten Polizeibeamte Autofahrer in Gronau fest, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren. Zunächst stoppten am Donnerstagabend gegen 23.00 Uhr die Beamten einen Kleinwagen der auf der B54 aus den Niederlanden kommend in Richtung Münster eingereist war. Ein Drogentest schlug positiv auf den Cannabiswirkstoff THC an. Ein Arzt entnahm dem Fahrer im Krankenhaus Blut, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Die Beamten fanden eine geringe Menge Marihuana. Die Fahrt nahm somit ein unfreiwilliges Ende und zog ein Strafverfahren nach sich - ebenso für einen 26-Jährigen: Dieser befuhr in der Nacht zum Donnerstag die Hermann-Ehlers-Straße. Auch hier wies ein Test den Konsum von Cannabis nach. Zudem hatte der Niederländer eine geringe Menge Marihuana dabei. Die Blutprobenentnahme durch einen Arzt wird Aufschluss über den genauen Konsum der Drogen geben. Die Beamten erhoben eine Sicherheitsleistung. Ein weiterer Vorfall hatte sich am Mittwochabend ereignet: Ein 29-Jähriger saß hinter dem Steuer seines Wagens, als Polizeibeamte ihn gegen 22.30 Uhr an der Enscheder Straße stoppten. In seiner Unterhose hatte er eine geringe Menge Marihuana versteckt. Das Testergebnis hier: positiv auf den Konsum von Amphetaminen und dem Cannabiswirkstoff THC. Für den Fahrer stand nun ebenfalls eine ärztliche Blutentnahme an.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin: Wer im Drogenrausch Auto fährt, gefährdet sich und andere. Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen treten schon nach dem Konsum geringer Mengen auf - damit steigt die Gefahr eines Unfalls. Das Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen zieht auch rechtliche Folgen nach sich: Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Hinzu kommen zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei". Begeht der berauschte Autofahrer einen Fahrfehler, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Unfall, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen vor.





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Datum: 27.03.2020 - 13:15 Uhr
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