Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
(ots) - In der Zeit von Donnerstagmorgen, 26. März 2020, bis Freitagmorgen, 27. März 2020, hat die Polizei wieder diverse Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung festgestellt. Fünf Mal mussten Polizisten Personengruppen von mehr als zwei Personen auflösen. Ansammlungen von mehr als zehn Personen wurden nicht angetroffen. Zu allen festgestellten Verstößen leiteten die Ordnungshüter entsprechende Verfahren ein. Insgesamt 17 Uneinsichtige dürfen jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Ein 19-jähriger Störer kam den Weisungen der Beamten nicht nach und verhielt sich aggressiv. Der junge Mann landete im Polizeigewahrsam. Da er bei der Kontrolle ein verbotenes Messer bei sich hatte, erwartet ihn jetzt noch ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz. Zudem bestand gegen den Gelsenkirchener ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Erschleichens von Leistungen. Er beglich die Geldstrafe in der Polizeiwache.
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Datum: 27.03.2020 - 13:43 Uhr
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