Ordnungswidrigkeitenverstoß gegen das Infektionsschutzgesetz - 88045 Friedrichshafen / Hafen Gondelhafen Friedrichshafen, Bodensee, Obersee
(ots) - Mit einem empfindlichen Bußgeld muss ein 71jähriger Sportfischer rechnen, der am Freitag, 27.03.20, trotz einer Absperrung und eines Betretungsverbotes durch die Stadt Friedrichshafen zum Infektionsschutz gegen das Corona-Virus, den Gondelhafen betreten hat und mit seinem Boot zum Angeln fuhr.
Bei seiner Rückkehr gegen 17.20 Uhr wurde er von der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen beim Einfahren in den Hafen festgestellt und einer Kontrolle unterzogen.
Die Wasserschutzpolizei nimmt diesen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Friedrichshafen, welche aufgrund der Vorschriften des Infektionsschutzgesetztes erlassen wurde, zum Anlass, auf die dringende Einhaltung der Beschränkungen in den Häfen hinzuweisen.
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Datum: 27.03.2020 - 19:52 Uhr
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