Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelgesetz
(ots) - Am Samstagabend wurden an der Hohlsteinhütte drei männliche Personen aus dem Landkreis Kaiserslautern kontrolliert, nachdem sich diese in einer in etwa fünfköpfigen Personengruppe dort aufgehalten hatten. Im Rahmen der Kontrolle wurde im Rucksack eines 19-Jährigen eine geringe Menge Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet. Bei einem 20-Jährigen wurden betäubungsmittelhaltige Arzneimittel aufgefunden und beschlagnahmt. Er wurde diesbezüglich nach dem Arzneimittelgesetz beanzeigt. Gegen alle drei Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen und zudem wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz wegen Verstoß gegen die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung eingeleitet. |pirok
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern Polizeiinspektion Rockenhausen Telefon: 06361 / 917-0 E-Mail: pirockenhausen(at)polizei.rlp.de https://www.polizei.rlp.de/?id=1354
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/4560164 OTS: Polizeidirektion Kaiserslautern
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.03.2020 - 14:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2330154
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
Münchweiler (Donnersbergkreis)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).