Grenzbehörden verhindern Kindesentziehung
(ots) - Eidgenössische Zollverwaltung, Zoll und Bundespolizei konnten Kindesentziehung verhindern.
Am Samstagnachmittag kontrollierten Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) am Grenzübergang Trasadingen zwei kroatische Staatsangehörige und deren vier, minderjährige Kinder, bei der Einreise in die Schweiz. Bei der Überprüfung stellten die Mitarbeitenden der EZV fest, dass gegen die beiden 25-Jährigen und deren 9-jährigen Sohn im Schengener Informationssystem (SIS) Ausschreibungen von Deutschland bestehen. Die Personen wurden daraufhin an Beamte des Hauptzollamtes Singen, am Grenzübergang Erzingen übergeben. Die Zöllner stellten fest, dass ein Beschluss eines Amtsgerichtes vorliegt, der es den Kindseltern nicht gestattet ihren Sohn außer Landes zu bringen. Der 9-Jährige war zudem zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben. Unter Hinzuziehung der Bundespolizei wurden die Eltern über den Sachverhalt und das weitere Vorgehen informiert. Die Mutter flüchtete daraufhin mit ihrem Sohn aus dem Dienstgebäude. Um den Jungen nicht zu gefährden versuchten die Kräfte von Zoll und Bundespolizei zunächst verbal die Frau zu beruhigen, was allerdings ohne Erfolg blieb. Als die Frau wiederholt auf die befahrene Straße ging und ihren Sohn hinterher zog, griffen die Beamten ein, wobei sich ein Bundespolizist einen Finger brach. Es gelang Mutter und Sohn zu trennen. Beide blieben dabei unverletzt. Da die Frau in der Folge nach den Beamten schlug und trat mussten ihr Handschellen angelegt werden. Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wurde der 9-Jährige in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Gegen die 25-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen reisten die Personen zurück nach Nordrhein-Westfalen.
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Datum: 30.03.2020 - 14:35 Uhr
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