+++ Polizei leitet Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in einem Café ein +++
(ots) - Am Abend des 30.03.2020, gegen 21:45 Uhr, kontrolliert die Polizei ein Café in der Steubenstraße in Oldenburg. Zuvor hatte eine Frau anonym gemeldet, dass sich in dem Café aktuell mehr als zehn Personen aufhalten. Im Nahbereich des Cafés hörten die Beamten bereits Stimmen aus dem Café und auf Klopfen wurde die Tür geöffnet. Bei der Kontrolle wurden neben dem 55-jährigen Cafébetreiber und einer Angestellten dreizehn Gäste festgestellt. Gegen den Cafébetreiber aus Oldenburg wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 75 Infektionsschutzgesetz eingeleitet, da seit dem 21.03.2020 u.a. Cafés für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Ihn erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gegen die Angestellte und die dreizehn Gäste wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung, das sogenannte Kontaktverbot, eingeleitet. Diese Verstöße werden mit einer Geldbuße von maximal 25000 Euro geahndet. Nach Abschluss der Kontrolle wurden den Gästen Platzverweise ausgesprochen, denen sie auch nachkamen. Der Betreiber schloss nach Aufforderung das Café.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass Gruppenbildungen über zwei Personen hinaus nicht nur, wie in diesem Fall, in Cafés, sondern auch in privaten Räumen nicht zulässig sind. Ausnahmen sind Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechtes. Hiervon sind Personen, die in einem Haushalt leben, ausgenommen. (376919)
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Datum: 31.03.2020 - 11:00 Uhr
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