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Landtag beschließt die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

ID: 2331140

(ots) - Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute in seiner zweiten Lesung das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. "Ich freue mich darüber", so Innenminister Lorenz Caffier, "dass nun endlich nach einem langen und intensiven Prozess das neue Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommen kann. Mit dem Gesetz wird die Finanzausstattung der Kommunen deutlich angehoben, eine Infra¬struktur¬pauschale eingeführt und die Mittel zwischen Kreisen und Gemeinden, aber auch zwischen dem städtischen und ländlichen Raum werden bedarfsgerechter verteilt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die Kommunen über Liquidität verfügen und rechtssicher die Zuweisungen aus dem Finanz¬ausgleichsgesetz einplanen können."

Bislang hat es auf Basis des Regierungsentwurfs Abschlagszahlungen an die Kommunen gegeben. Der Landtag hat den seitens der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf umfassend in seinen Ausschüssen beraten, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Kommunen ausführlich angehört und deren Fragen erörtert. In Ergänzung zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz eine ausschließliche Verwendung der neu eingeführten Infrastrukturpauschale für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen vor und ermöglicht den Kommunen bis zu vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen investiv zu binden. "Diese Änderungen", so Innenminister, "begrüße ich ausdrücklich, da so die Investitionskraft der Kommunen nachhaltig gestärkt wird."

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 352 Millionen Euro ansteigen. Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Eigen-finanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen vor.





Insgesamt stellt das Gesetz eine entscheidende Grundlage dafür dar, die Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig sind.

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Datum: 01.04.2020 - 10:56 Uhr
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