Vreden - Elektroroller musste stehen bleiben
(ots) - Ein E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erhält in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Eben dort war jedoch ein 18-Jähriger mit einem solchen Elektrokleinstfahrzeug am Sonntag in Vreden unterwegs. Polizeibeamte hatten den Vredener kontrolliert, als er mit seinem unbeleuchteten Fahrzeug gegen 20.50 Uhr auf einem Gehweg an der Bahnhofstraße unterwegs war. Für den E-Scooter bestand weder ein gültiger Versicherungsschutz, noch konnte der eine Fahrerlaubnis vorweisen. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.
Wer diese Folgen vermeiden möchte, sollte sich vor dem Gebrauch oder Kauf eines E-Scooter genau informieren - z.B. hier: www.polizei.nrw/e-scooter.
Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht: www.gesetze-im-internet.de/ekfv/.
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Datum: 01.04.2020 - 14:01 Uhr
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