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Zahlreiche Verstöße hinter blauem Dunst/ Mehr als zwei Zentner Wasserpfeiffentabak sichergestellt

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(ots) - Einsatzkräfte des Zolls kontrollierten bereits Mitte Februar zehn Shisha-Lokale gemeinsam mit Angestellten des Ordnungsamtes von Bietigheim-Bissingen, Einsatzkräften der Polizeireviere aus Bietigheim-Bissingen und Heilbronn und in der Stadt an der Enz, zusätzlich mit Kräften der Feuerwehr. Seitens des Zolls wurde durch Beschäftigte der Kontrolleinheit Verkehrswege überprüft, ob verbrauchsteuerrechtliche Vorgaben beachtet werden und durch Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ob die vor Ort angetroffenen Arbeitnehmer im Rahmen ordnungsgemäß gemeldeter Arbeitsverhältnisse beschäftigt sind. Sie leiteten fünf Bußgeldverfahren bei der Maßnahme ein, dreimal wegen Sofortmeldepflichtverstößen sowie zweimal wegen des Verstoßes gegen Stundenaufzeichnungspflichten. Daneben wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Beanstandungsgründe aus tabaksteuerrechtlicher Sicht gab es deutlich mehr. Mit 16 eingeleiteten Bußgeldverfahren sowohl bei den vier im Stadtgebiet Bietigheim-Bissingen durchgeführten Kontrollen als auch mit 30 eingeleiteten Bußgeldverfahren bei den sechs Maßnahmen im Heilbronner Stadtgebiet. Alle 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren beruhen auf denselben Verstößen. In allen Shisha-Lokalen erfolgte ein portionierter Verkauf aus den Kleinverkaufspackungen an die Kunden. Für Rauchtabak gilt nach den Vorschriften des Tabaksteuerrechts jedoch wie für Zigaretten oder Zigarren, dass die Abgabe an Endverbraucher nur in Kleinverkaufspackungen erfolgen darf.

"Die auf den Verkaufseinheiten anzubringenden Steuerzeichen müssen bei Abgabe an Endverbraucher unversehrt sein und keine der Verpackungen dürfen sich öffnen lassen, ohne dass die darauf angebrachten Steuerzeichen beschädigt werden. Da dies in den zu beanstandenden Fällen nicht gewährleistet war, haben wir fast 106 Kilogramm des Tabaks sichergestellt," so einer der Einsatzkräfte.

Daneben stellte der Zoll bei den Kontrollen zusätzlich insgesamt 9817 Gramm Wasserpfeiffenwatte sicher. Bei diesem neuartigen Produkt handelt es sich um einen oftmals cellulosehaltigen Ersatzstoff, der entgegen seines eigentlichen Verwendungszweckes (Trägerstoff zum Verdampfen einer darauf ausgebrachten aromatisierten Flüssigkeit z.B. in einer E-Shisha) auch in herkömmlichen Wasserpfeiffen geraucht werden kann. Daher gelten selbst für diese Stoffe, obwohl sie keine Tabakbestandteile enthalten, dieselben Vorschriften wie für herkömmliche Tabakwaren.





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Datum: 01.04.2020 - 14:00 Uhr
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