Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
(ots) - (Kr.) 37574 Einbeck, OT Kreiensen, 31.03.2020, 09:05 Uhr.
Am Dienststag, d.31.03.2020, um 09:05 Uhr, verstieß eine 58-jährige Bad Gandersheimerin gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim, die auf Grund von der Corona Pandemie erlassen worden ist. Sie führte einen Hausbesuch durch,um einer Kundin die Haare zu schneiden. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim Polizeikommissariat Bad Gandersheim Pressestelle
Telefon: 05382/91920 0 Fax: 05382/91920 150 E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57929/4562157 OTS: Polizeiinspektion Northeim
Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2020 - 14:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2331392
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Bad Gandersheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).