Nieder-Olm/Mainz - Autoposer mit Drogen und Schreckschusswaffe unterwegs
(ots) - Donnerstag, 02.04.2020, 00:05 Uhr
Für insgesamt acht junge Männer und Frauen im Alter zwischen 19 und 25 Jahren, endet die vergangene Nacht mit einer größeren Polizeikontrolle und diversen Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Kurz nach Mitternacht meldet ein Anwohner aus Nieder-Olm, dass im Bereich der Pariser Straße ein illegales Autorennen stattfinden würde. Kurze Zeit später gehen weitere Notrufe bei der Mainzer Polizei ein, bei denen Schüsse auf einem Supermarktparkplatz in Nieder-Olm gemeldet werden. Nachdem mehrere Funkstreifen der Polizeiinspektion Mainz 3 auf dem gemeldeten Parkplatz eintreffen, können sie weder Personen, noch Fahrzeuge antreffen. Allerdings finden die Beamten leere Patronenhülsen. Weitere Hinweise ergeben, dass die am vermuteten Autorennen beteiligten Fahrzeuge zuvor auf dem Parkplatz gesehen wurden und nach der Abgabe mehrerer Schüsse in Richtung Autobahn BAB 63 weggefahren sind. Unter Beteiligung von mehreren Funkstreifenwägen aller Stadtinspektionen und der Polizeiautobahnstation Heidesheim, können in der Innenstadt, im Bereich der Holzhofstraße, ein weißer Audi, ein alter BMW und ein alter Fiat Cinquecento angehalten und kontrolliert werden. Als die Fahrzeuge von der BAB 63 in die Innenstadt unterwegs sind, können sie von einer Streife des Altstadtreviers aufgenommen, verfolgt und der Kontrolle zugeführt werden. Bei der Kontrolle finden die Beamten bei einem jungen Mann aus Nieder-Olm tatsächlich eine Schusswaffe. Zudem hat der 20-Jährige noch nahezu 40 Schuss Munition für die Waffe bei sich. Bei einer 22-jährigen Fahrzeuginsasse werden Drogen aufgefunden und außerdem ist eines der Fahrzeuge wegen fehlenden Versicherungsschutzes bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Darüber hinaus befinden sich in einem der Pkw vier junge Männer und Frauen auf engstem Raum. Von den Polizeibeamten werden die Schusswaffe mit Munition, die Drogen und die ausgeschriebenen Fahrzeugkennzeichen sichergestellt. Erste Ermittlungen ergeben, dass es sich bei der Pistole um eine Schreckschusswaffe handelt. Strafanzeigen wegen Verstöße gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und Pflichtversicherungsgesetz werden erfasst. Zudem müssen sich die vier Fahrzeuginsassen wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung verantworten.
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Datum: 02.04.2020 - 10:47 Uhr
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