Ehrlich währt am längsten - Gefundene Geldbörse an Polizei übergeben
(ots) - Die Erleichterung am Mittwochnachmittag (01.04.) war groß, als die glückliche 82-jährige Meerbuscherin ihr Geld von der Polizistin überreicht bekam.
Die Dame hatte am gleichen Morgen ihren pinken Brustbeutel auf dem Fußweg der Düsseldorfer Straße in Büderich verloren. Als eine Finderin den Geldbeutel mit einem vierstelligen Betrag sowie Bankkarte auf dem Bürgersteig entdeckte, brachte sie ihn ohne zu zögern zur Polizeiwache.
Nachdem die Polizisten die 82-Jährige telefonisch über den glücklichen Umstand informiert hatten, machten sich die Ordnungshüter umgehend auf den Weg zu ihrer Wohnanschrift, um der Seniorin ihr Eigentum vorbei zu bringen.
Die ehrliche Finderin nahm am selben Nachmittag noch einen Umschlag mit ihrem Finderlohn auf der Wache Meerbusch entgegen, den die Seniorin den Polizisten dankbar mitgegeben hatte.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4562847 OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2020 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2331774
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Meerbusch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ehrlich währt am längsten - Gefundene Geldbörse an Polizei übergeben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).