Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
(ots) - In den letzten Tagen konnten immer wieder Ansammlungen von Personengruppen auf offener Straße oder auch in noch geöffneten Gaststätten festgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die bestehende Allgemeinverfügung hingewiesen. Um eine rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu bekämpfen, ist es dringend erforderlich, dass sich alle an die beschlossenen Maßnahmen halten. Abgesehen von gesundheitlichen Risiken für die Betreffenden selbst sowie auch für die Personen ihres Haushaltes, sind die Verstöße auch mit Ordnungs- und Strafgeldern belegt.
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Datum: 04.04.2020 - 07:06 Uhr
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