Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
(ots) - Im Zeitraum vom 03.03.2020 bis zum 05.03.2020 wurden im Landkreis Eichsfeld vier Verstöße gegen die aktuelle Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus festgestellt. Zwei Verstöße fanden an Tankstellen statt, wo sich üblicherweise in den Abend- und Nachtstunden die jungen Leute treffen. Ein Verstoß gegen die Abstandsregel wurde im Heiligenstädter Kurpark festgestellt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden an den Landkreis gemeldet, welcher dann über die Ahndung der Verstöße entscheidet. Alle am Wochenende Betroffenen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, wie beispielsweise Verstöße gegen die Quarantäne, wird ein Strafverfahren eingeleitet.
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Datum: 05.04.2020 - 07:46 Uhr
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