Bilanz der Verstöße gegen die Corona- Verordnung vom Wochenende
(ots) - Trotz des schönen Wetters am Wochenende ist der erwartet hohe Anstieg an Verstößen gegen die Corona-Verordnung ausgeblieben. "Deutlich wahrzunehmen war, dass sich viele Menschen bei den warmen Temperaturen an der frischen Luft aufgehalten haben", sagt Polizeipräsident Uwe Stürmer. "Dies war aufgrund des angekündigten schönen Wetters abzusehen. Wir haben deshalb im Präsidiumsgebiet an den zentralen Punkten verstärkt kontrolliert." So beispielsweise auch in Überlingen, wo seit Freitag die Uferpromenade gesperrt ist.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis die Einhaltung der Verordnung kontrollierten, haben in den vergangenen drei Tagen insgesamt 315 Verstöße anzeigen müssen. Doch diese Zahl ist verglichen mit der ersten Wochenhälfte annähernd gleichgeblieben.
Die Einsatzkräfte sind bei ihren Kontrollen auf sehr viel Verständnis gestoßen. "Der Großteil der kontrollierten und angezeigten Personen zeigte sich bei den Kontrollen einsichtig und kamen den Weisungen der Polizeibeamten nach. Der Gesamteindruck des Wochenendes ist eindeutig positiv. Es ist deutlich zu sehen, dass sich der allergrößte Teil der Bevölkerung an die Einschränkungen hält", lobte Stürmer.
Doch immer noch gibt es wenige Betriebe und Gaststätten, die sich nicht an die Verordnungen halten, wie beispielsweise am Sonntag im Landkreis Ravensburg. Hier musste eine Eisdiele wegen Verstoßes gegen die Verordnung ihren Verkauf gänzlich einstellen. Entgegen der geltenden Vorgaben, die lediglich einen Verkauf auf Vorbestellung zulassen, verkaufte die Eisdiele "auf die Hand". Welche Strafe den Betreiber zukommt, klärt nun das Ordnungsamt.
Bei der Gesamtheit der Verstöße ist auffallend, dass ein Großteil durch Jugendliche begangen wird. Diese treffen sich in kleinen Gruppen und halten sich nicht an den vorgeschriebenen Abstand. Die Polizei mahnt deshalb erneut: Auch für Jugendliche gelten die derzeit umzusetzenden Verordnungen und werden mit Bußgeldverfahren durchgesetzt. Dabei sind auch die Eltern in der Verantwortung. Ihnen kommt die Verpflichtung zu, entsprechend aufzuklären und auf die Notwendigkeit der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften hinzuweisen.
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Datum: 06.04.2020 - 16:52 Uhr
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