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PP Aalen: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die CoronaVO

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(ots) - Mit den wärmeren Temperaturen erwacht die Natur. Der Frühling beginnt und damit zieht es die Menschen ins Freie. Doch der Start in das Frühjahr ist dieses Jahr ein eher ungewöhnlicher.

Während sich nun langsam die Plätze und Straßen mit Menschen füllen, die Eisdielen ihre Pforten öffnen und Cafés und Biergärten langsam in ihren Außenbewirtschaftungen Gäste begrüßen würden, sind die Straßen weitestgehend leer. Öffentliche Plätze wirken geradezu verwaist.

Die Corona-Pandemie hat auch Baden-Württemberg fest im Griff. Die Landesregierung erließ daher auch eine Reihe von Verordnungen und Regeln, die derzeit unser Zusammenleben bestimmen. Gerade bei herrlichem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen sind diese Verhaltensregeln zwar sehr belastend, letztlich geht es jedoch hierbei um gesellschaftlichen Zusammenhalt und darum, dass sich jeder selbst und andere durch die Einschränkungen schützt.

Die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Aalen haben am vergangenen schönen Frühlingswochenende leider 222 Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus festgestellt.

Im Landkreis Schwäbisch Hall konnten dabei insgesamt 11 Verstöße festgestellt werden. In allen Fällen handelte es sich um einen Verstoß gegen die Kontaktsperre. Es haben Sich hierbei mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum am selben Ort aufgehalten, ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten.

Im Ostalbkreis verstießen die Bürgerinnen und Bürger in 27 Fällen gegen diese Vorschrift. Zudem wurden sechs weitere bußgeld-bewährte Verstöße festgestellt. Hierunter fallen auch Zusammenkünfte im privaten Bereich.

Im Rems-Murr-Kreis wurden mit insgesamt 178 Fällen der Großteil der Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. In 157 Fällen verstießen die Bürgerinnen und Bürger gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum. 21 Mal wurden anderweitige Verstöße gegen die Verordnung beanstandet.





In allen erwähnten Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, welche seitens der kommunalen Bußgeldstellen weiterbearbeitet werden. Straftaten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz wurden an diesem Wochenende nicht festgestellt.

Das Polizei Präsidium Aalen bittet alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Nur wenn diese Regeln weiter streng befolgt werden, kann die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden und die Einschränkungen im öffentlichen Leben wieder aufgehoben werden. Die Zeit zum Freunde treffen, Spaziergänge machen oder auch für Feste und Partys wird wiederkommen, aber momentan geht die Gesundheit aller vor.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen Pressestelle Telefon: 07361/580-110 E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4565894 OTS: Polizeipräsidium Aalen

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Datum: 06.04.2020 - 17:00 Uhr
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