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Hohe Geldbußen bei Umgehung der Grenzkontrollen

ID: 2334252

(ots) - Mit der Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen zum Königreich Dänemark darf die Landgrenze zu Dänemark nur noch an den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Grenzübergängen überschritten werden. (Stand: 24. März 2020: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/l iste-grenzuebergangsstellen.html)

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ein Überschreiten der Grenze ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, gestattet ist.

Wer sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs über eine Auslandsgrenze entzieht (z.B. Umgehung der Kontrollstelle) oder eine Auslandsgrenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen überschreitet, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeiten können bei besonders schweren Verstößen (insbesondere bei wiederholter Begehung) mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Bei im Ausland wohnhaften Personen wird eine Sicherheitsleistung erhoben.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Reisende für den Grenzübertritt einen gültigen und anerkannten Pass oder ein gültiges und anerkanntes Passersatzdokument vorweisen müssen. Darüber hinaus besteht für Reisende, die der Visumpflicht unterliegen, das Erfordernis, einen gültigen und anerkannten Aufenthaltstitel oder ein Visum vorzuweisen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen bezüglich der Reisebewegungen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuel les/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkeru ngsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass entbehrliche Reisebewegungen zu unterlassen sind.




Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf dem Twitteraccount der Bundespolizei für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Nord- und Ostsee: https://twitter.com/bpol_kueste

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Raaberg 6 24576 Bad Bramstedt Torsten Tamm Pressesprecher Telefon: 04192/ 502-1010 E-Mail: torsten.tamm(at)polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70256/4566319 OTS: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt

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