Landkreis Waldshut: Umfangreiches Verfahren - Ermittlungen wegen Betrug, Kinderpornographie, sexuellen Missbrauch und Geldwäsche gegen insgesamt 42 Tatverdächtige, darunter Jugendliche
(ots) - Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Betruges, das Verbreiten und der Besitz von Kinderpornographie, sexuellen Missbrauch und Geldwäsche gegen mehr als 42 Tatverdächtige hat die Kriminalpolizei in Waldshut-Tiengen abgeschlossen.
Ausgangspunkt des Verfahren waren Ermittlungen im Jahr 2018 gegen einen damals 14-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Waldshut, der im Verdacht stand, Betrugsdelikte begangen zu haben. Der Jugendliche hatte nicht vorhandene Waren oder nicht erbrachte Dienstleistungen im Internet gegen virtuelles Geld veräußert. Bei der bereits im Oktober 2018 vollzogenen Durchsuchung wurden zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt. Die Auswertung führte zum einem zur Erhärtung des Tatverdachts, zum anderen zur Aufdeckung weiterer Straftaten. So verkaufte der Jugendliche auch kinderpornografisches Material über das Internet. In diesem Zusammenhang wirkte der Tatverdächtige auf zwei Mädchen im Kindesalter ein, die von sich selbst hergestellte kinderpornographische Bilder und Videos übersandten, was Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauch von Kindern nach sich führte. Aufgrund der Durchsuchungsmaßnahme konnte der andauernde sexuelle Missbrauch einerdamals 13jährigen gestoppt werden.
Insgesamt 31 Männer im Alter von 16 bis 58 Jahren konnten identifiziert werden, die vom Jugendlichen kinderpornografisches Bild- und Filmmaterial kauften, wiederum mit virtueller Währung. 30 dieser Tatverdächtigen haben ihren Wohnsitz in Deutschland, verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Einer ist in Österreich wohnhaft. Gegen diese Tatverdächtigen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Das BKA übermittelte die Erkenntnisse nach Österreich.
Weiterhin veräußerte der Jugendliche mit dem so erlangten virtuellem Geld gekaufte Gutscheinkarten an neun Jugendlichen aus seinem Bekanntenkreis weiter, um das virtuelle Geld in Bargeld umzuwandeln. Da diese wussten, wie der Jugendliche die Gutscheinkarten erwirtschaftete, zog dies Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche nach sich.
Weitere Straftaten wie das Verbreiten von Pornografie an Personen unter 18 Jahren, die Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich und die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften konnte durch die Beschlagnahme der Handys dieses Personenkreises nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde weitere Strafverfahren auch gegen andere Personen aus dem Landkreis eingeleitet.
Drei dieser Jugendlichen haben nach demselben Modus Operandi betrogen und an zwei identifizierte Personen kinderpornographische Dateien übersandt. Auch gegen diese zwei Abnehmer wurden Ermittlungsverfahren initiiert.
Die Strafverfahren gegen die im Landkreis wohnhaften Jugendlichen wurden wie folgt abgeschlossen: Der Haupttatverdächtige wurde nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen. Er musste eine Geldauflage zahlen und Schmerzensgeld leisten. Weiter wurden seine Taterträge aus den Betrugsstraftaten und sein Handy eingezogen. Gegen die neun anderen Jugendlichen wurden erzieherische Maßnahmen getroffen.
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