FL - Aus Wut Seiten des Passes rausgerissen - Anzeige
(ots) - Gestern Abend gegen 22.00 Uhr bemerkten Bundespolizisten bei der Bestreifung des Flensburger Bahnhofs einen Mann, der sich plötzlich entfernen wollte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass in dem vorgelegten irakischen Pass diverse Seiten fehlten. Somit lag der Verdacht einer Straftat vor und der Mann wurde mit zur Dienststelle genommen.
Die Ermittlungen der Bundespolizisten ergaben dort, dass der 52-jährige Iraker sich über behördliche Entscheidungen so geärgert hatte, dass er Seiten seines Passes herausgerissen hatte.
Da der Mann sich somit unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt, muss er nun mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz rechnen. Auch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erwartet ihn.
Der Pass wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ordnete eine Sicherheitsleistung von 600,- Euro für das zu erwartende Strafverfahren an.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178 Fax: 0461/ 31 32 - 107 E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: (at)bpol_kueste
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50066/4566508 OTS: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.04.2020 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2334351
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Flensburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" FL - Aus Wut Seiten des Passes rausgerissen - Anzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).