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Lippstadt - Geschlossene Gesellschaft

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(ots) - Mit der rechtlichen Fehleinschätzung, dass es sich um eine "geschlossene Gesellschaft" handeln würde, versuchten am Dienstagabend, gegen 19.40 Uhr, drei Männer und eine Frau im Alter von 17 bis 26 Jahren bei einer Polizeikontrolle "Im Beierswinkel" zu punkten. Den Beamten viel zuvor ein mit vier Personen besetzter Wagen in der Straße auf. Als die Polizisten die Vier auf ihr Verhalten und das Abstandsgebot nach der Coronaschutzverordnung ansprachen, gaben sie an, dass es in dem Wagen um eine "geschlossene Gesellschaft" handeln würde. Deshalb sei dies auch nicht verboten.Eine rechtlich zutreffende Ausnahmeregelung konnten der Fahrer und seine Insassen nicht vorbringen. Aufgrund dessen mussten zwei der Mitfahrer den Wagen verlassen.Zudem fertigten die Beamten vier Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot. (reh)

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Datum: 08.04.2020 - 11:21 Uhr
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