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Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor Gefahren beim Internetkauf: Vorsicht vor Fake-Shops und bei Zahlung per Vorkasse

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(ots) - Landkreis Verden / Landkreis Osterholz.

Besonders günstige Angebote im Netz sollten immer misstrauisch machen. Das gilt auch, wenn der Online-Shop noch so seriös wirkt. Immer wieder fallen Menschen auf tolle Internetangebote herein. Dabei kann sich jeder schützen, wie das Präventionsteam der Polizeiinspektion Verden/Osterholz mitteilt.

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Verden zeigt einmal mehr, dass Fake-Shops tatsächlich keine Seltenheit sind. Ein 35-jähriger Mann aus Thedinghausen bestellte einen Laptop in einem dem Anschein nach professionellen Online-Shop und zahlte knapp 900 Euro per Vorkasse. Anschließend wartete der Mann allerdings vergebens auf die Ware. Erste Recherchen ergaben, dass es sich bei dem vermeintlichen Online-Shop tatsächlich um einen Fake-Shop handelt. Entsprechend wird der Laptop wohl niemals ankommen und das Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich weg.

Um es Betrügern möglichst schwer zu machen bittet das Präventionsteam der Polizeiinspektion Verden/Osterholz Internetkäufer darum, vor dem Klicken stets misstrauisch zu sein, insbesondere dann, wenn es sich um Angebote handelt, die zu gut sind, um wahr zu sein:

- Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie Vorauszahlungen leisten müssen. Nutzen Sie die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme.

- Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre Geschäftspartner. Hilfe bieten Internetseiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken eines Online-Kaufs.

- Wenn Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, fragen Sie Ihre Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums oft möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) lassen Sie den Dienstleister die Transaktion wenn möglich noch stoppen.





- Sichern Sie alle Beweise für Ihren Onlinekauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus. Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie möglichst sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Die strafrechtliche Verfolgung von Tätern gestaltet sich häufig zwar sehr schwierig, zumal diese nicht selten aus dem Ausland agieren. Aber eine Löschung von Fake-Shops kann dann konsequent vorangetrieben werden, wenn Ermittlungen eingeleitet wurden.

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Datum: 08.04.2020 - 13:00 Uhr
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