Heidelberg:Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwalt-schaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Dar-über hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hierzu dauern an.
In diesem Zusammenhang wird seitens der Strafverfolgungsbehörden ein-drücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann, zumindest indes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen hat daher zu unterbleiben.
Kontakt: Erster Staatsanwalt Thomas Bischoff; Telefon: 06221/59-2015; E-Mail: pressestelle(at)staheidelberg.justiz.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Norbert Schätzle Telefon: 0621 174-1102 E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 08.04.2020 - 14:28 Uhr
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